Erst-Gespräch 30 Minuten:
Wünschen Sie eine zeitlich ausführliche Besprechung Ihrer Beschwerden, der Krankheits-Geschichte sowie der besonderen Diagnose- und Therapiemöglichkeiten (Kinesiologie, Hypnosetherapie, Klopftherapie SPOT oder Homöopathie)?
Dann ist für Sie ein Erst-Gespräch über 30 Minuten oder länger nötig. Die Kosten dafür wären dann ab 95,- Euro (Kinder bis 16J. 110,- Euro). Bitte schauen Sie zu unseren Terminarten auch hier nach. Vereinbaren Sie dann bitte telefonisch oder online einen solchen Termin unter Angabe Ihrer Adresse.
Auf den Unterseiten zu Therapiemethoden werden demnächst weitere Info-Videos entstehen.
Alle Leistungen aus dem ganzheitlich-natürlichen Bereich, der Hypnotherapie, Psychosomatik, Kinesiologie, Psychokinesiologie oder
Klopftherapie sind in der Regel nicht über die gesetzliche Kasse abrechenbar. Lediglich im Falle der Homöopathie kann diese bedingt über gesetzliche Kassen (bei Privatversicherten
selbstverständlich ebenfalls) abgerechnet werden (siehe unten). Zu de verschiedenen Terminarten schauen Sie bitte auch hier.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass hier keine Preise genannt werden. Die Komplexität lässt sich nur in einem persönlichen Gespräch vor Ort klären. Kommen Sie gerne
kostenlos zum Kennenlernen vorbei (Termin ca. 10 Min.), dies geht bei gesetzlich Versicherten "auf Chipkarte". Eine Erweiterung auf 30 Minuten ist möglich, dazu finden Sie
hier mehr.
Ein wichtiger Hinweis zur Logik der hier angebotenen Form von Psychotherapie:
Es handelt sich um sogenannte Kurzzeitverfahren (hier mehr dazu), die mit nur wenigen Sitzungen sehr tief gehend sind.
Konkrete Preise sind nicht sinnvoll zu nennen, da es zu unterschiedlichen Bedarf gibt. Von 30 Minuten bis hin zu 90 Minuten oder sogar länger dauernden Sitzungen sind möglich oder nötig. Unter dem Kostenaspekt heißt Kurzzeittherapie: Sie bekommen im Schnitt um die 3 hoch intensive Sitzungen mit sehr großem Tiefgang und hoher Effektivität. Diese haben ihren Preis. Sie wissen ja wie das mit Qualität ist: hält viel länger.
Ein Angebot für Sie bei Interesse, weitere Sitzungen zu erhalten
Wenn Sie es wünschen und es sinnvoll ist, etwas weiter "am Ball" zu bleiben mit dem Prozess, so biete ich zur Fortführung der Therapie dann 50-Minütige Sitzungen an. Diese haben einen geringeren Preis als die ersten drei, um eben eine Fortführung realistischer zu ermöglichen.
Bei Privatversicherten werden Kosten für Homöopathie immer, bei allen anderen Leistungen fast immer übernommen. Besonders gute Chancen haben Sie, wenn Ihre PKV Leistungen aus dem
sogenannten "Hufelandverzeichnis" bezahlt. Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz sind allerdings erforderlich.
Die Erstattung für Hypnotherapie und Klopftechnik ist nicht garantiert gegeben. Informieren Sie sich in Sachen Hypnotherapie vorab ausdrücklich, ob z.B. insbesondere die Positionen 860, 861, 871
sowie außerdem die 801, 804, 806, 845 und 849 der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) bis zum 3,5-fachen Erstattungssatz bezahlt werden.
Sie müssen bitte außerdem ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich Allgemeinmediziner ohne die offizielle Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" des Kassensystems bin. Wir schließen eine Honorarvereinbarung ab, worin Sie akzeptieren, die Leistungen am Termin voll zu bezahlen - unabhängig (!!) von den Erstattungsleistungen Ihrer Kasse.
Ganz allgemein kann ich aus jahrelanger Erfahrung heraus sagen, dass 2 Hypnose- oder Klopftherapie-Sitzungen hochwahrscheinlich über die private Kasse abgerechnet werden können. Sind dann weitere Sitzungen nötig, so bleibt dann bei Ihnen ein ca. 40%-iger Anteil hängen, der nicht erstattet wird. Das können schon ca. 120,- Euro pro Sitzung sein (bei 90 Minuten-Sitzungen). Dies ist eine grobe Schätzung, die sich aus Erfahrungen heraus ergeben hat und gilt auch nur, wenn bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ gesteigert werden kann in Ihrem Vertrag.
Bei Selbstzahlern ist der Natur nach alles möglich, da Sie es ja selbst bezahlen.
Seit 2008 nehme ich an den Sonderverträgen der gesetzlichen Kassen (Techniker, viele BKKs) teil. Dies tu ich nach wie vor insofern das Erkrankungsbild sich im Rahmen der eingeschränkten zeitlichen Möglichkeiten (Budgetierungen) sinnvoll und verantwortungsvoll behandeln lässt. Ist die Erkrankung generell nicht gut für eine homöopathische Behandlung geeignet, so ist ggf. eine andere Methode zu erwägen.