Sie können sich unten aber über grundsätzliche Möglichkeiten informieren zu Strategien und wie Sie überprüfen lassen können, ob Sie impffähig sind.
Für weitere allgemeine Informationen zum Thema Corona-Impfung verweise ich auch auf die äußerst kompetente und sehr aktuelle Seite der Ärzte für individuelle Impfentscheidungen. Dort finden Sie auch mehr zum LTT (T-Zell-Test). HIER zur Website.
Ein kurzer Hinweis zur rechtlichen Situation:
Alle Angaben, Informationen und Strategienzum Thema „Impf-Bescheinigungen“wurden erarbeitet von engagierten Ärzten und Juristen, um Menschen wie Ihnen zu helfen in diesem Corona-Wahnsinn. Dennoch übernehme ich für keines meiner Dokumente eine juristische Haftung für daraus resultierende unerwünschte oder auch nicht-resultierende erhoffte Effekte. Ich gebe KEINERLEI Garantie für einen positiven Effekt, noch hafte ich für einen negativen Effekt meiner Bescheinigungen, der sich aus dem Einsatz durch Sie ergibt. Meine Bescheinigungen sind keine rechtswirksamen Dokumente. Sie sind eine ärztliche Stellungnahme. Sie als Nutzer dieser Bescheinigungen sind allein verantwortlich für die Folgen des Einsatzes.
Danke für Ihr Verständnis.
Laut HERSTELLER der Impfstoffe (Beipackzettel), sind diese nichtzur Anwendung genehmigt, wenn gegen einen der Inhaltsstoffe eine Allergie besteht.
Außerdem sind 2 der Inhaltsstoffe NUR für die Forschung, nicht jedoch für die Anwendung am Menschen zugelassen.
Die EMA (Europäische Arzneimittel Agentur / European Medicines Agency) erklärt ausdrücklich, dass bei Allergie auf mind. 1 der Impf-Inhaltsstoffe, KEINE Impfung erfolgen sollte.
AKTUELL (Jan. 2022):
Durch die o.g. Äußerungen der EMA gibt es also eine neue Strategie:
Aufgrund einer (noch) nicht ausgeschlossenen Allergie gegen auch nur einen Inhaltsstoff der Impfung, kann eine vorübergehende Impfunfähigkeits-Bescheinigung ausgestellt werden. Diese gilt so lange, bis allergologisch eindeutig jegliche Allergie gegen die Inhaltsstoffe ausgeschlossen ist, längstens aber 6 Monate (ohne Diagnostik). Dieser Vorgang kann sehr lange dauern, denn Sie müssen einen Allergologen finden, der es will, die Testsubstanzen vorhält und Ihnen auch einen Termin anbieten kann. Es könnte also sein, dass Sie diverse Absagen erhalten. Diese sollten Sie sich am besten schriftlich bescheinigen lassen oder für sich genauestens dokumentieren, damit Sie später ggf. diese erhaltenen Absagen eidesstattlich erklären können. Sie erhalten zu diesem Zwecke von mir eine Überweisung. Zudem beantragen Sie die Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Auch dies und eine ggf. rechtliche Wehr gegen die Ablehnung können lange dauern.
In der Empfehlung hinzukommt die Nennung der mittlerweile bekannten Nebenwirkungen und Risiken der gängigen Corona-Impfungen.
Der Beratungstermin, die Untersuchung und Erstellung dieser Empfehlung sind kostenpflichtige Privatleistungen. Sie ist kein Rechtsmittel und bietet keine Garantie, kann aber sehr hilfreich sein.
Wobei genau oder auch, ob diese Empfehlung hilft, kann ich Ihnen nicht genau sagen. Wie Sie wissen, sind wir im März 2020 in einen bundesdeutschen rechtlichen Ausnahmezustand / in eine „epidemische Notlage“ katapultiert worden. Das Alibi „Pandemie“ macht es bis auf Weiteres möglich. Alle Entscheidungen basieren auf einem fraglichen PCR-Test, Spekulationen, fraglichen „Impfungen“ und deren fraglichen Erfolgen. Ein ebenso fragliches Infektionsschutzgesetz sowie eine noch fraglichere Praxis, dieses überhaupt zu aktivieren, öffnen der Willkür weiter breit Tür und Tor. Deshalb sind Voraussagen unmöglich.
Sie erhalten von mir einen „Laufzettel“, wo das alles noch einmal genannt wird.
Fax +49 (0)40 – 39 10 91 88