"Impfunfähigkeit"? Bescheinigung? Attest?

Aktuell werden KEINE Stellungnahmen oder Ähnliches zu Impfungen ausgestellt - Die Seite dient z.Zt. nur der Information!

Sie können sich unten aber über grundsätzliche Möglichkeiten informieren zu Strategien und wie Sie überprüfen lassen können, ob Sie impffähig sind.

Eine Möglichkeit zur Überprüfung einer Masern-Impffähigkeit finden Sie hier:

https://www.masern.express

Maskenbefreiungen werden auf folgendem Portal angeboten:

https://www.maskenfrei.express

Rechtliche Hinweise

Für weitere allgemeine Informationen zum Thema Corona-Impfung verweise ich auch auf die äußerst kompetente und sehr aktuelle Seite der Ärzte für individuelle Impfentscheidungen. Dort finden Sie auch mehr zum LTT (T-Zell-Test). HIER zur Website.

Ein kurzer Hinweis zur rechtlichen Situation:

Alle Angaben, Informationen und Strategienzum Thema „Impf-Bescheinigungen“wurden erarbeitet von engagierten Ärzten und Juristen, um Menschen wie Ihnen zu helfen in diesem Corona-Wahnsinn. Dennoch übernehme ich für keines meiner Dokumente eine juristische Haftung für daraus resultierende unerwünschte oder auch nicht-resultierende erhoffte Effekte. Ich gebe KEINERLEI Garantie für einen positiven Effekt, noch hafte ich für einen negativen Effekt meiner Bescheinigungen, der sich aus dem Einsatz durch Sie ergibt. Meine Bescheinigungen sind keine rechtswirksamen Dokumente. Sie sind eine ärztliche Stellungnahme. Sie als Nutzer dieser Bescheinigungen sind allein verantwortlich für die Folgen des Einsatzes.

Danke für Ihr Verständnis.

Übersicht (damit Sie sich nicht verlaufen) - Klicken

Januar 2022: Unzulässige Inhaltsstoffe / Risiko der Allergie machen ALLE Menschen erst einmal impfunfähig!

Laut HERSTELLER der Impfstoffe (Beipackzettel), sind diese nichtzur Anwendung genehmigt, wenn gegen einen der Inhaltsstoffe eine Allergie besteht.

Außerdem sind 2 der Inhaltsstoffe NUR für die Forschung, nicht jedoch für die Anwendung am Menschen zugelassen.

Die EMA (Europäische Arzneimittel Agentur / European Medicines Agency) erklärt ausdrücklich, dass bei Allergie auf mind. 1 der Impf-Inhaltsstoffe, KEINE Impfung erfolgen sollte.

Impf-Unfähigkeit wegen möglicher Allergie auf den Impfstoff

AKTUELL (Jan. 2022):
Durch die o.g. Äußerungen der EMA gibt es also eine neue Strategie:
Aufgrund einer (noch) nicht ausgeschlossenen Allergie gegen auch nur einen Inhaltsstoff der Impfung, kann eine vorübergehende Impfunfähigkeits-Bescheinigung ausgestellt werden. Diese gilt so lange, bis allergologisch eindeutig jegliche Allergie gegen die Inhaltsstoffe ausgeschlossen ist, längstens aber 6 Monate (ohne Diagnostik). Dieser Vorgang kann sehr lange dauern, denn Sie müssen einen Allergologen finden, der es will, die Testsubstanzen vorhält und Ihnen auch einen Termin anbieten kann. Es könnte also sein, dass Sie diverse Absagen erhalten. Diese sollten Sie sich am besten schriftlich bescheinigen lassen oder für sich genauestens dokumentieren, damit Sie später ggf. diese erhaltenen Absagen eidesstattlich erklären können. Sie erhalten zu diesem Zwecke von mir eine Überweisung. Zudem beantragen Sie die Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Auch dies und eine ggf. rechtliche Wehr gegen die Ablehnung können lange dauern.

Kritische Stellungnahme wegen Riskikofaktoren

  • Eine generelle“Impfunfähigkeits-Bescheinigung“ kann ich Ihnen jenseits der o.g. Allergie-Strategie nicht anbieten, jedoch eine Empfehlung, die aufgrund gewisser Vorerkrankungen oder Risiken Ihrerseits eine Impfung nicht als unbedenklich betrachtet. Befunde dazu müssten Sie hier bitte schriftlich vorlegen (z.B. Arztberichte, Krankenhausberichte usw.)
  • NUR handfest belegte Risiken Ihrerseits sind von Bedeutung
  • Zum Kreis der Risiken gehören Diagnosen wie z.B. Gerinnungsstörungen,  Z.n. Thrombose oder Lungenembolie, bei Z.n. Infarkt, Störung von Gerinnungsfaktoren (Faktorenmangel), Thrombozytenanomalien oder – Mangel, bei erhöhten D-Dimeren, bei Autoimmunerkrankungen (Wie z.B. M. Hashimoto, Chronisch-entzündliche Darmerkrankung, Rheuma, Kollagenosen, Sarkoidose),  bei bekannten Allergien und erhöhtem IgE, bei Asthma bronchiale, bei Implantaten (Zähne, Endoprothesen), bei Tumorerkrankungen und unter Chemotherapie, in der Schwangerschaft (Mögliche Schädigung von Syncitin und Plazenta) und im Rahmen einer Infektion. Außerdem immunsuppressive Behandlungen.  Prüfen Sie im Fragebogen (PDF), was für Sie gilt, HIER.
  • Bitte beachten: Laut Infektionsschutzgesetz (IFSG) gelten offiziell NUR die von den Herstellern der Impfstoffe in den Beipackzetteln genannten Kontraindikationen (u.a. Allergie gegen Inhaltsstoffe) als Grund für eine Impfbefreiung. Dieses sind aber schwerstkranke Zustände. Ein Mensch müsste schon halbtot sein, um diese zu erfüllen. Deshalb gibt es – nach Prüfung – hier auch nur eine Empfehlung!

    In der Empfehlung hinzukommt die Nennung der mittlerweile bekannten Nebenwirkungen und Risiken der gängigen Corona-Impfungen.

  • In dieser Empfehlung drücke ich aus, dass ich wegen der individuellen Risiken sowie der allgemeinen Risiken dieser Gentherapie „nicht ohne größere Bedenken zu einer dieser Impfungen raten könnte.“

    Der Beratungstermin, die Untersuchung und Erstellung dieser Empfehlung sind kostenpflichtige Privatleistungen. Sie ist kein Rechtsmittel und bietet keine Garantie, kann aber sehr hilfreich sein.

    Wobei genau oder auch, ob diese Empfehlung hilft, kann ich Ihnen nicht genau sagen. Wie Sie wissen, sind wir im März 2020 in einen bundesdeutschen rechtlichen Ausnahmezustand / in eine „epidemische Notlage“ katapultiert worden. Das Alibi „Pandemie“ macht es bis auf Weiteres möglich. Alle Entscheidungen basieren auf einem fraglichen PCR-Test, Spekulationen, fraglichen „Impfungen“ und deren fraglichen Erfolgen. Ein ebenso fragliches Infektionsschutzgesetz sowie eine noch fraglichere Praxis, dieses überhaupt zu aktivieren, öffnen der Willkür weiter breit Tür und Tor. Deshalb sind Voraussagen unmöglich.

  • Die Allergie-Strategie jedoch bewirkt hoch-rechtssicher solange eine absolute Impfunfähigkeit, wie eine Allergie gegen die Inhaltsstoffe der Impfung NICHT ausgeschlossen wurde!

8 Punkte für eine Bescheinigung erfüllen
(ZUR ZEIT NICHT MÖGLICH)

  1. Wenn Sie auch die Allergie-Argumentation nutzen wollen, so erhalten Sie auf jeden Fall eine Bescheinigung! Bitte erfüllen Sie trotzdem alle u.g. Punkte so weit wie möglich. Auf alle Fälle den Fragebogen beantworten!
  2. Bitte lesen Sie alles zu den Ausnahmegründen / Risikofaktoren / – Diagnosen (s.o.). Nur eindeutige und belegte Gründe gelten!
  3. Bitte Fragebogen bearbeiten (HIER)
  4. Bitte Befunde über bei Ihnen vorhandene Risikofaktoren vorlegen (siehe oben)
  5. Dann buchen Sie bitte selbst online einen Attest-Termin und bringen Befunde mit (OHNE Heftklammern bitte)
  6. Die Gebühren für den gesamten Termin inc. Bescheinigung werden am Termin erhoben
  7. Bitte geben Sie zur Unterstützung eine positive Google– und Jameda-Bewertung zu meiner Praxis ab – darf ganz kurz sein 🙂 – HIER
  8. Wenn Sie die Bescheinigung erhalten haben, versuchen Sie einen Allergologen zu finden, der diese Allergieuntersuchung auf den Impfstoff macht. Und beantragen die Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Das kann lange dauern… Und: falls Sie es noch wasserdichter gestalten wollen, dann vereinbaren Sie beim zuständigen Gesundheitsamt einen Beratungstermin zur Corona-Impfung und nehmen Ihren (umfangreichen) Fragenkatalog dorhtin mit. Möglicherweise dauert es bis zum Termin leider noch viele Monate, weil die Ämter überlastet sind. 
  9. Eine weitere Möglichkeit, vom Impfen befreit zu werden: nehmen Sie als Ungeimpfte/r an einer Studie zur Impfung in der Kontrollgruppe teil.  Das Infektionsschutzgesetz befreit Sie so lange prinzipiell von der Impfung. Nach Auskunft eines Juristen, ist im Falle des Falles dennoch einen Anerkennung dieser Studie im Sinne des IFSG nicht garantiert. – Wie zur Zeit nichts mehr garantiert oder sicher ist – leider.
    Z.B. HIER  / „die Kontrollgruppe“

    Sie erhalten von mir einen „Laufzettel“, wo das alles noch einmal genannt wird.

„Das Leben beginnt am Ende deiner Komfortzone.“Neale Donald Walsch
„Eigentlich bin ich ganz anders. Ich komme nur viel zu selten dazu.“Ödön von Horváth